Die Gruppe wurde wie folgt definiert: "Verschiedene Rassen, die eine Reihe von eindeutig zu unterscheidenden, durch Vererbung übertragbaren, gemeinsamen Merkmalen aufweisen". So zeichnen sich zum Beispiel die der ersten Gruppe der Schäferhunde angehörenden Individuen, trotz ihrer morphologischen Unterschiede, alle dadurch aus, dass sie ihren ursprünglichen Instinkt als Hütehund für Viehherden bewahrt haben.
Die Varietät hingegen stellt der Definition des Kynologen Triquet zufolge "eine Untergruppe innerhalb einer Rasse dar, deren Vertreter sich alle durch ein gemeinsames, vererbbares Merkmal von den anderen Vertretern ihrer Rasse unterscheiden".
So stellt der Langhaarige Deutsche Schäferhund eine Varietät der Rasse Deutscher Schäferhund dar, obwohl es durchaus möglich ist, dass unter seinen Nachfahren kein einziger langhaariger Vertreter zu finden sein wird (das Merkmal "langhaarig" auf rezessive Weise erblich). Ebenso sind für zahlreiche Rassen verschiedene Farben, ja selbst verschiedene Ohrstellungen in ihrer Rassenbeschreibung zulässig. So umfasst zum Beispiel die Rasse der "Dachshunde" drei Varietäten: Langhaar, Kurzhaar und Rauhaar. zu finden sein wird (das Merkmal "langhaarig" auf rezessive Weise erblich). Ebenso sind für zahlreiche Rassen verschiedene Farben, ja selbst verschiedene Ohrstellungen in ihrer Rassenbeschreibung zulässig. So umfasst zum Beispiel die Rasse der "Dachshunde" drei Varietäten: Langhaar, Kurzhaar und Rauhaar.