Wenn Sie möchten, dass Ihr Hund Sie sooft wie möglich begleitet, dann müssen Sie ihn bereits von klein auf an derartige Ortsveränderungen gewöhnen und sich informieren, ob Hunde an Ihrem Reiseziel erlaubt sind. Hier ein paar Ratschläge, die böse Überraschungen vermeiden helfen.
Sollte Ihr Hund nicht an steiniges Terrain gewöhnt sein, reiben Sie seine Ballen zur Abhärtung mit einer auf Pikrinsäure basierender Lotion ein.
Entwurmen Sie Ihren Hund und bereiten Sie eine Hundeapotheke für Notfälle vor. Bei Auslandsrei en müssen Sie sich beim Tierarzt die entsprechende Gesundheitsbescheinigung ausstellen lassen.
Etwa 10 Stunden vor der Abreise eine leichte Mahlzeit geben. Geben Sie dem Hund dann während der ganzen Fahrt kein Futter, um das Risiko des Erbrechens zu vermindern, außer die Reise dauert länger als 12 Stunden. Nehmen Sie alle notwendigen Dinge auf die Reise mit – Was-ser- und Futternapf, Schlafkissen, Bürste (und/oder Kamm).
Sollte Ihr Tier leicht erregbar oder ängstlich sein, dann verabreichen Sie ihm ein vom Tierarzt verschriebenes Medikament gegen Erbrechen oder ein Beruhigungsmittel, um seine Erregtheit zu mindern. Beachten Sie bitte, dass es einem unter einem Beruhigungsmittel stehenden Hund manchmal schwer fällt zu gehen, vor allem bei Hunden ab einem bestimmten Gewicht kann dies der Fall sein. Für eine leichte Beruhigungswirkung ist ein Hustensaft mit Antihistaminen ausreichend.
Vor der Abreise gehen Sie mit dem Hund noch einmal spazieren. Nehmen Sie Beutel und Papier mit auf die Reise, um bei Zwischenhalten den Hundekot entsorgen zu können.
Vermeiden Sie für den Hund den zusätzlichen Stress einer Ernährungsumstellung. Sollte diese unbedingt nötig sein, so beginnen Sie damit etwa drei Wochen vor der Reise.
Halten Sie während des Urlaubs die gewöhnlichen Fut-terzeiten ein, ein bis zwei Mahlzeiten pro Tag. Es kann vorkommen, dass Ihr Hund zu Beginn des Aufenthalts seine Nahrung verweigert. Dies ist kein Grund zur Beunruhigung; Sie sollten nicht versuchen, ihn mit Hilfe von Leckerbissen zum Fressen zu bewegen: Je weniger Sie unternehmen, desto schneller wird er wieder zu einer regelmäßigen Futteraufnahme übergehen. Die Futtermenge richtet sich nach der Aktivität des Hundes. Bei heißem Wetter öfter zu trinken geben.
Im Hotel kommt es darauf an, sich an ein paar einfache Verhaltensregeln zu halten.
Um Betteln am Tisch zu vermeiden, ist es besser den Hund vorher zu füttern. Handelt es sich um das Restaurant Ihres Hotels, ist es besser, den Küchenchef vorher über das für den Hund erwünsche Essen zu informieren, gewöhnlich eine herkömmliche Speise wie "Fleisch-Reis-Gemüse."
Bitten Sie um einen etwas abseits stehenden Tisch, um die Ruhe des Hundes und der anderen Gäste zu gewährleisten.
Wenn der Hund von jung auf an Autofahrten gewöhnt ist, stellt das Mitnehmen im Auto keine Schwierigkeit dar; um kleinen Problemen (Nervosität, Erregtheit, Bellen, Erbrechen usw.) vorzubeugen, sollten Sie jedoch in jedem Fall folgende Vorkehrungen treffen:
Achtung! Um Hitzschlag zu vermeiden, den Hund niemals in einem in praller Sonne geparkten Auto zurücklassen (das Fahrzeuginnere kann sich auf bis zu 70°C erhitzen). Bei einem Unfall hat für die Verletzungen Ihres Hundes die Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufzukommen.
Auf langen Strecken sorgen Sie bitte für größtmögliche Sicherheit. Der Platz Ihres Hundes ist auf dem Rücksitz.
Während der Fahrt ist er in Ihrer Gesellschaft. Wenn Sie einen Kombi fahren, richten Sie im Hinteren des Wagens einen bequemen Platz ein.
Das von unseren Hunden bevorzugte Verkehrsmittel. Die Zugreise bereitet dem Hund keinerlei Probleme. Sol-lten Sie irgendwelche Bedenken haben, ist es besser den Hund zehn Stunden vor Abreise nicht mehr zu füttern. In Deutschland gelten genaue Beförderungsbestimmungen für Hunde, abhängig vom Gewicht des Hundes.
In anderen Ländern (Österreich, Belgien, Frankreich, Holland, Italien, Portugal und der Schweiz) sind die Regeln vergleichbar: mit Leine, Maulkorb und einer Fahrkarte zum halben Preis kann der Vierbeiner mitfahren. Ausnahmen sind Spanien und Großbritannien, wo Tiere in den Passagierwagons nicht erlaubt sind. Sie werden gegen eine geringe Gebühr im Gepäckwagen untergebracht.
Um für Ihr Tier eine angenehme Flugreise ohne Stress und Erbrechen zu gewährleisten, ist auf Folgendes zu achten:
Mit diesen Vorkehrungen wird das Tier die Flugreise sicherlich gut überstehen!
Ob der Hund in der Passagierkabine mitgenommen werden kann oder im Transportkäfig reist, hängt von seinem Gewicht ab; es ist dies auch eine Frage des Reisekomforts für das Tier. In jedem Fall müssen Sie die Fluggesellschaft bereits bei der Flugbuchung darüber informieren, dass Sie einen Hund mitnehmen möchten.
Sollten Sie eine Kreuzfahrt planen, werden Schiffsgesellschaften bestrebt sein, Ihnen jeden erdenklichen Komfort und die unterschiedlichsten Unterhaltungsprogramme an Bord zu bieten. Allerdings müssen Sie darauf verzichten, mit Ihrem Hund durch die Welt zu gondeln. Laut internationaler Rechtslage ist die Mitnahme von Hunden an Bord nicht gestattet.
In den meisten Ländern Europas wird die Mitnahme von Hunden toleriert. Es gelten stets die gleichen Regeln: den Hund an die Leine nehmen, Maulkorb, und eine Fahrkarte zum halben Tarif lösen.
Bevor Sie derartige Fahrten unternehmen, vergewis-sern Sie sich, dass Sie alle nötigen Vorkehrungen getroffen haben. Was Taxifahrten betrifft, können Sie Ihren Hund nur mit Einverständnis des Taxifahrers mitnehmen.
Um welches Transportmittel es sich auch handelt, gewisse Regeln müssen befolgt werden. Vergewissern Sie sich, dass die Umgebungstemperatur nicht zu hoch ist, sorgen Sie für ausreichend Luftzufuhr oder legen Sie dem Tier ein befeuchtetes Tuch auf den Kopf; ein Hitzschlag stellt ein ernstzunehmendes Problem dar, bei dem dringend ein Tierarzt aufgesucht werden muss..
Legen Sie Pausen ein und geben Sie Ihrem Tier häufig zu trinken, bei großer Hitze zumindest alle zwei Stunden.
In öffentlichen Parkanlagen sind Hunde aus hygienischen und Sicherheitsgründen nicht erlaubt. In manchen Parks werden sie dennoch entweder an der Leine oder frei laufend toleriert. In Wäldern müssen gewisse Einschränkungen, insbesondere was das Freilaufen des Hundes betrifft, beachtet werden. In Nationalparks und Reservaten ist die Mitnahme von Hunden, auch an der Leine, meist verboten.
An Stränden sind Hunde an der Leine meist zugelassen, unter der Bedingung, dass der Hundebesitzer den Hundekot entsorgt und der Hund die Ruhe anderer Strandbesucher nicht beeinträchtigt: kein Graben im Sand, keine Belästigung von Badenden usw.
Begleithunde von Behinderten sind von den genannten Regelungen ausgenommen, sie dürfen ihren Herren jederzeit überallhin begleiten.
Hunde werden in Krankenhäusern nicht toleriert, außer in jenen, welche in speziellen Räumlichkeiten Tiere zu psychologischen oder therapeutischen Zwecken aufnehmen. In manchen Altersheimen werden Haustiere akzeptiert. Natürlich müssen sich diese Tiere ruhig verhalten, rein sein und an der Leine oder nötigenfalls auch mit Maulkorb gehalten werden.
Es gibt verschiedene Arten von Pensionen; sie unterscheiden sich in Aufnahmekapazität und Art der Unterbringung (Haus oder Zwinger). Wesentlich ist, sich die Pension vorher anzusehen und sich zu vergewissern, dass es sich um eine behördlich genehmigte, saubere Pension handelt und die dort herrschende Atmosphäre angenehm ist. Hunde gewöhnen sich sehr leicht an das Leben in einem Hundezwinger, auch wenn sie noch nie so gehalten wurden. Der Trennungsschmerz sollte dem Hundebesitzer kein schlechtes Gewissen bereiten.
Welche Lösung auch immer man gefunden hat, der Tierpfleger muss über den Gesundheitszustand des Tieres informiert werden, man muss den Impfpass des Tieres und die Adresse des behandelnden Tierarztes hinterlassen. Auch Informationen über das Futter und die "Ernährungsgewohnheiten" des Tieres sind nützlich, um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden. Man kann der Pension auch persönliche Gegenstände des Tieres überlassen (Decken, Spielzeug u.ä.). Bei großer Trennungsangst des Tieres sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt, der Sie entsprechend beraten wird, damit die Trennung des Hundes von seinem Herrn unter guten Voraussetzungen vor sich gehen kann.
Versicherung
Prüfen Sie vor Ihrer Abreise, ob in Ihrer Haftpflicht- oder Haushaltsversicherung das Halten eines Hundes erwähnt wird.
Die obligatorische Haftpflichtversicherung schützt Sie bei Schäden, die Ihr Hund bei Drittpersonen verursacht hat: ob bei Unfall, den das verirrte oder entlaufene Tier verursacht hat, oder bei Hoteleinrichtung, die während Ihrer Abwesenheit beschädigt wurde, Hundebisse etc.
Lesen Sie Ihre Versicherungspolice sorgfältig durch:
Versicherungsschutz im Ausland
Schließen Sie eine internationale Reiseversicherung ab und lassen Sie durch Ihre Versicherungsgesellschaft bestätigen, dass Ihr Hund im Falle eines Rückholdienstes aus gesundheitlichen Gründen in die Versicherung miteingeschlossen ist.
Sie haben die Papiere Ihres Hundes während der Reise verloren:
Dies ist nur hinsichtlich der Pflichtdokumente wie Nachweis der Tollwutimpfung und Gesundheitsattest für Ihren Hund von Bedeutung. Um jegliches Problem zu vermeiden, fertigen Sie vor Ihrer Abreise eine Kopie sämtlicher Unterlagen an; kontaktieren Sie so rasch wie möglich Ihren Tierarzt, damit er Ihnen ein Duplikat des Impfzeugnisses zusendet und melden Sie den Verlust bei der Polizei, welche eine entsprechende Bestätigung ausstellt. Was das Gesundheitsattest für den Hund betrifft, gehen Sie zum nächstgelegenen Tierarzt, um von diesem nochmals ein solches Attest ausstellen zu lassen.
Zollformalitäten
Für den Transit von Haustieren wurden die gesetzlichen Vorschriften in den Ländern der Europäischen Union seit dem Jahr 1993 nicht geändert. Zwei Dokumente sind Pflicht:
Quarantäne
In einigen Inselländern existiert diese Regelung noch, wobei 6 Monate Quarantäne vorgeschrieben sind. Die Kosten für die Versorgung des Tieres gehen selbstverständlich zu Lasten des Hundebesitzers.
Wir raten Ihnen daher dringend, Ihren Hund nur auf Reisen mit längerem Aufenthalt mitzunehmen!