In Anbetracht der Tatsache, dass sich die verschiedenen Hundesportarten immer größerer Beliebtheit erfreuen und auch im Hinblick auf die bei einigen Rennveranstaltungen sehr hohen Preisgelder werden inzwischen auch Dopingkontrollen für Sporthunde durchgeführt. Insbesondere für Windhundrennen (USA, Australien, Europa) sowie Schlittenhunde- und Pulkarennen (USA, Europa) wurden bereits vor einigen Jahren internationale Reglements aufgestellt, und während der Wettkämpfe finden regelmäßig Dopingkontrollen statt.

Doping ist nicht mit der Vorbereitung des Athleten auf Wettkämpfe durch längeres oder intensiveres Training gleichzusetzen, die unter tiermedizinischer Betreuung zu erfolgen hat, sondern der Versuch der künstlichen Leistungsbeeinflussung durch Anwendung von Substanzen verbotener Wirkstoffgruppen oder Anwendung verbotener Methoden und verstößt damit gegen die sportliche Ethik und beeinträchtigt die körperliche und geistige Integrität des Hundes.

Doping ist im Hunderennsport nicht sehr verbreitet, kommt aber vor:

  • Der eigene Hund soll gewinnen, wenn ein hohes Preisgeld ausgesetzt wurde,
  • der eigene Hund soll verlieren, wenn Geldwetten abgeschlossen wurden (wie dies bei Windhundrennen der Fall ist), andere Hunde sollen disqualifiziert werden (konkurrierenden Hunden werden verbotene Substanzen verabreicht oder injiziert).

Die Rennordnungen beinhalten Listen der verbotenen Wirkstoffe (und Methoden), wie z.B. die von der IFSS (International Federation of Sled Dog Sport) aufgestellte Stoffgruppenliste für Schlittenhunde, in der folgende Substanzen aufgeführt sind:

  • Analgetika,
  • entzündungshemmende Substanzen (Steroide oder Nichtsteroide),
  • Antiprostaglandine,
  • Stimulanzien des Zentralnervensystems,
  • Antitussiva,
  • Sedativa und Anästhetika,
  • Diuretika,
  • Anabolika,
  • Myorelaxanzien,
  • Anticholinergika,
  • Antihistaminika,
  • Blutdoping.

Im Rahmen der Dopingkontrollen erfolgt die Entnahme von Speichel-, Blut- oder Urinproben, wobei zu Kontrollzwecken jeweils zwei Teilproben ("A-Probe" und "B-Probe") entnommen werden, die vom Tierarzt versiegelt, mit einer anonymen Codebezeichnung versehen und schnellstmöglich an ein anerkanntes Labor eingesandt werden. Aber einmal abgesehen von diesen Vorschriften und Kontrollen sowie den bei Verstößen verhängten Sanktionen sollte sich jeder Hundebesitzer vor Augen führen, welche Gefahren diese verbotenen Substanzen für die Gesundheit der Hunde bedeuten: Medikamente wie Anabolika, Stimulanzien, Sedativa, entzündungshemmende Mittel, Diuretika oder Betablocker führen durchweg zu schweren Nebenwirkungen, wenn sie zu Dopingzwecken eingesetzt werden. Deshalb müssen Dopingkontrollen, selbst wenn bisher nur wenige Hundebesitzer auf unzulässige Substanzen oder Methoden zurückgreifen, grundsätzlich zu Abschreckungszwecken durchgeführt werden. Hundesportverbände und -vereine können vorbeugend und mit Ausbildungsmaßnahmen tätig werden.

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