Geheimnis Futtermitteldeklaration:

Welche Informationen stehen auf der Verpackung?

Tiernahrung für Klein- und Heimtiere unterliegt laut geltendem Futtermittelrecht der Kennzeichnungspflicht. Da­durch soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher über das Produkt, das er kaufen möchte, in einer auf der Verpa­ckung angebrachten Deklaration kor­rekte Informationen erhält. Seit September 2010 ist eine Gesetzes­novelle in Kraft, die es dem Endverbrau­cher noch einfacher machen soll, alle Angaben auf der Verpackung zu verste­hen, Irreführungen und unlautere Heil­versprechen zu vermeiden. Die Deklaration muss klar (z.B. durch einen Kasten/Linie) von anderen Texten (z.B. Marketingtexten) getrennt und in den Sprachen der Länder verfasst sein, in denen die Nahrung verkauft wird. Sie muss bei einem Futtermittel für gesunde Tiere mindestens folgende Angaben ent­halten (für Diätfuttermittel gelten zu­sätzlich noch weitere Bestimmungen):

■    Allein-/Mischfuttermittel

■    Verwendete Rohmaterialien entwe­der als Einzelfutter oder in einer Gruppendeklaration

■    Inhaltsstoffe und Zusammensetzung der Rohstoffe

■    Analyse der Rohstoffe Fett, Protein, Rohfaser, Rohasche mit Prozentan­gaben

■    Mindesthaltbarkeit und Bezugsnum­mer der Partie (Chargennummer)

■    Kontaktdaten des Herstellers

■    Gewichtsangabe und Fütterungsemp­fehlung

Auf freiwilliger Basis haben Hersteller die Möglichkeit, weitere zusätzliche Anga­ben zu machen, die dann gesondert (nicht im Deklarationstext) erscheinen müssen.

Angaben die im folgenden Text mit „An­führungszeichen" gekennzeichnet sind, sind in dieser hervorgehobenen Form auf der Verpackung oder dem Etikett eines handelsüblichen Futtermittels bzw. in Gesetzestexten zu finden.

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